- ordentliche Mitglieder (aktiv oder passiv)
- jugendliche Mitglieder (unter 18 Jahre) und
- Ehrenmitglieder
Jede natürliche Person kann Mitglied im Verein werden. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen. Minderjährige brauchen hierfür die schriftliche Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Der Antrag wird vier Wochen in der Schießsportstätte veröffentlicht. Im Anschluss entscheidet der Vorstand mit 2/3-Mehrheit über die vorläufige Aufnahme zur Probe für sechs Monate. Nach Ablauf der Probezeit entscheidet der Vorstand über die endgültige Aufnahme mit einfacher Mehrheit. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden und darüber hinaus von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses wegen unbedenklicher Sportausübung und der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses abhängig gemacht werden.