Mitgliedschaft

Der Verein hat

  • ordentliche Mitglieder (aktiv oder passiv)
  • jugendliche Mitglieder (unter 18 Jahre) und
  • Ehrenmitglieder

Jede natürliche Person kann Mitglied im Verein werden. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen. Minderjährige brauchen hierfür die schriftliche Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Der Antrag wird vier Wochen in der Schießsportstätte veröffentlicht. Im Anschluss entscheidet der Vorstand mit 2/3-Mehrheit über die vorläufige Aufnahme zur Probe für sechs Monate. Nach Ablauf der Probezeit entscheidet der Vorstand über die endgültige Aufnahme mit einfacher Mehrheit. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden und darüber hinaus von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses wegen unbedenklicher Sportausübung und der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses abhängig gemacht werden.

Die Aufnahme als Mitglied erfolgt nur, wenn ein Einführungskurs absolviert wird. Auf den Einführungskurs kann bei aktiven Schützen verzichtet werden, wenn ein akzeptables sportliches Niveau im Rahmen einer Leistungskontrolle nachgewiesen wird.
Einführungskurse finden nach Bedarf statt und werden von erfahrenen Trainern angeleitet.